SYS•TRA•FAM
Sachverständigengutachten und Psychologische Beratung
Dipl.-Psych. Ilona Wukounig
Fragen und Antworten (FAQ) zu Psychologischen Sachverständigengutachten für Familiengerichte:
Diese Sammlung befindet sich noch im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.
Wann wird ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben?
Wenn der Familienrichter/die Familienrichterin nach eigener Einschätzung in einem Verfahren nicht über ausreichend Sachkunde verfügt, um eine Frage zu beantworten oder eine Entscheidung zu treffen, gibt er/sie in der Regel ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Im Familienrechtsbereich sind dies Fragen, die in den Kompetenzbereich von Psychologen fallen, z.B. Diagnostik und Beurteilung von Bindung, Beziehung, Erziehungsfähigkeit u.v.m.
Wer gibt ein psychologisches Gutachten in Auftrag?
Der Familienrichter/die Familienrichterin selbst gibt das Gutachten in Auftrag.
Häufig wird die Entscheidung dazu innerhalb einer Verhandlung getroffen, so dass die Beteiligten die Möglichkeit haben, eigene Vorschläge zu machen und/oder Bedenken zu äußern.
Die Auswahl des Sachverständigen steht letztlich jedoch dem Gericht zu.
Welche Qualifikation muss ein psychologischer Sachverständiger haben?
Um psychologische Gutachten erstellen zu können, bedarf es grundsätzlich eines abgeschlossenen Psychologiestudiums. Diplom-Psychologen sind auch darin ausgebildet und berechtigt, psychodiagnostische Untersuchungen durchzuführen und auszuwerten, was häufig auch Teil von Begutachtungen ist (s. Diagnostik).
Zusätzlich sollte sich der ausgewählte Sachverständige neben seiner Grundausbildung gut in dem zu beurteilenden Sachgebiet, hier meist Entwicklungspsychologie, Familienpsychologie, klinische Psychologie und je nach Fragestellung auch andere, auskennen.
Es ist nicht notwendig, dass der Sachverständige approbierter Psychotherapeut ist.
Wie lange dauert eine psychologische Begutachtung?
In der Regel verläuft eine Begutachtung über mehrere Monate, durchschnittlich werden 3-6 Monate benötigt, um die anstehenden Untersuchungen und Termine durchzuführen und das schriftliche Gutachten fertigzustellen. In Ausnahmefällen kann eine Begutachtung auch länger dauern, z.B. wenn im Verlauf erst deutlich wird, dass zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung noch weitere Informationen, ärztliche Stellungnahmen, toxikologische Gutachten o. Ä. eingeholt werden müssen.
Ist der/die Sachverständige an die Schweigepflicht gebunden?
In einem familienrechtlichen Verfahren ist der psychologische Sachverständige dem Gericht gegenüber nicht an die Schweigepflicht gebunden, sondern sogar dazu verpflichtet, alle im Rahmen der Begutachtung erhobenen und erhaltenen entscheidungserheblichen Informationen weiterzugeben.
Gegenüber nicht am Verfahren Beteiligten ist der Sachverständige selbstverständlich schweigepflichtig und benötigt für Gespräche mit Dritten i.d.R. das Einverständnis (Schweigepflichtsentbindungen) der Parteien.
Welche diagnostischen Verfahren (Diagnostik) setze ich bei der Begutachtung ein?
Grundsätzlich werden solche Verfahren (vorrangig beim Kind) eingesetzt, die geeignet sind, Erkenntnisse über die familiären Beziehungen zu gewinnen.
Dabei können sowohl standardisierte als auch projektive Tests (letztere als Explorationshilfen) zur Anwendung kommen.
Nur wenn eine besondere Fragestellung es erfordert, kommen auch Intelligenztests oder klinische Tests zum Einsatz.
Die Auswahl der Verfahren ist auf den speziellen Fall und das Erkenntnisinteresse zugeschnitten.
Keinesfalls kommen unmotiviert sogenannte "Testbatterien" zum Einsatz.
Kontakt: SYS•TRA•FAM, Postfach 42 06 27, 50900 Köln. Tel. 0221/471 5408. info@systrafam.de